Gewährleistung / Haftungsausschluss
Der Verkäufer gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Liefer datum, dass die Liefer gegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Tintenpatronen, Disketten, CD/DVD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualität's- bzw. Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen, Internetsites und Software, eigens für den Kunden Programmiert. Die Gewährleistungfrist für ausgeführte Arbeiten beträgt sechs Monate, für programmierte Software zwölf Monate ab Übergabetermin. Manfred Roettger Informatiker haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Internetauftritts bzw. der hergestellten Programme bestimmte wirtschaftliche Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. Eine Haftung von Manfred Roettger Informatiker tritt nicht ein bei Veränderung und/oder Eingriffen, die durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden.
Für die Wieder beschaffung von Daten haftet Manfred Roettger Informatiker nur, wenn deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dies gilt auch für verlorene Daten bzw. emails.
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netz bedingtenüberspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von ihm autorisiert wurden.
Sollte der Verkäufer Reparatur einsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber dem Verkäufer kein Recht auf Minderung, Wandlung oder Neulieferung. In diesem Falle leitet der Verkäufer die Reparatursache lediglich für den Käufer an seinen Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
Rücksendungen sind nur unter Verwendung einer durch Manfred Roettger Informatiker zu erteilenden Rücksendenummer möglich, wobei dieser stets freien Einsendung sowohl eine Kopie der Rechnung als auch eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen ist. Existiert für eine Produktgruppe ein Service seitens des Herstellers, sind die Einsendungen nach den dortigen Maßgaben direkt an diese zu richten. Der Verkäufer behält sich vor, unautorisierte, unfreie, sowie Rücksendungen ohne Kaufnachweis oder sonstige fehlende Unterlagen zu Lasten des Käufers und Berechnung der gemäß Servicepreisliste jeweils gültigen Abwicklungspauschale zum Käufer zu retournieren.
Soweit ein von Manfred Roettger Informatiker zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach meiner Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
In den Fällen, in denen - auch für meinen Käufer - kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eins Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung (gem. Ziff. 5.a) dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abbedungen.
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, dass er den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit die Haftung für den Verkäufer ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

























nach oben